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Haushaltshilfe für haushaltsnahe Dienstleistungen (w/m/d)

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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Haushaltshilfe mit Herz und Hand
für haushaltsnahe Dienstleistungen

im Rahmen des Betreuungsangebots der Koordinationsstelle „Alt werden zu Hause“.

Das ist zu tun:

Hilfestellung im Haushalt pflegebedürftiger Personen: Badhygiene; Staubsaugen; Staubwischen; Fenster putzen; Schränke innen und außen; Betten machen und beziehen; Gardinen abhängen, waschen und aufhängen; Wäsche waschen, trocknen, bügeln und schrankfertig machen; nur entsprechend der Hausordnung Keller und Treppe.

Das wünschen wir uns:

• gerne Erfahrung in der Raumpflege und mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sollte eine notwendige Qualifikation (Hauswirtschafter, Betreuungskraft, Qualifikation zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI o.ä.) nicht vorliegen, wird eine entsprechende Schulung durch den Arbeitgeber organisiert und finanziert. Die Bereitschaft zur Teilnahme durch den Arbeitnehmer wird vorausgesetzt.
• Führerscheinklasse B, Bereitschaft zu Dienstfahrten mit eigenem PKW (gegen Kostenerstattung)
• eine freundliche und engagierte Persönlichkeit
• gründliche, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
• Teambereitschaft, Aufgeschlossenheit und Zuverlässigkeit
• Bereitschaft, in Einzelhaushalten im AOVE-Gebiet zu arbeiten
• Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (ohne pflegerische Tätigkeit)

Das sind wir:

Die AOVE ist ein Zusammenschluss von neun Kommunen. Wir zeichnen uns durch ein familiäres und kooperatives Arbeitsklima aus. Uns ist immer an einer wertschätzenden Zusammenarbeit auf Augenhöhe gelegen – sowohl mit den Mitarbeitern als auch mit unseren Kunden. Für Arbeitskleidung steht ein jährliches Budget zur Verfügung. Mitarbeiterveranstaltungen zum gegenseitigen Austausch finden ebenfalls statt.

Das sind die Rahmenbedingungen:

Teilzeit oder auf Minijob-Basis mit festzulegendem Stundenumfang; auch Interessierte für eine Tätigkeit als regelmäßige Vertretung sind eingeladen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 2 SGB IX). Die Vergütung erfolgt nach TVöD (z. B. Weihnachtsgeld).

Das ist der Startzeitpunkt:

Baldmöglichst; das Beschäftigungsverhältnis ist gemäß TVöD zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt.

Das ist der Weg in unser Team:

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung!

AOVE GmbH
Herbert-Falk-Straße 2
92256 Hahnbach
Telefon: 09664 952467
info@aove.de